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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Garantie
Wir leisten im Sinne von Art. 197 des Schweizerischen Obligationenrechts Garantie für die Dauer eines Jahres laut Fakturadatum. Die Garantiepflicht entfällt bei unsachgemässer Verwendung oder wenn der Käufer die Ware einem Dritten übergibt. Ohne Vorweisung der Faktura erlischt jeder Anspruch.
Zahlung
Warenbezüge unter Franken 1000.- müssen bar bezahlt werden. Bezüge über Franken 1000.- sind innert 10 Tagen ab Fakturadatum mit 2% Skonto oder innert 30 Tagen netto auf Postcheckkonto 90-114679-5 zu begleichen. Für verspätete Zahlungen behalten wir uns das Recht vor, Verzugszins zu verrechnen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Einzug dem Inkassobüro übergeben.
Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich freibleibend und (vor Verkaufsabschluss) ohne Verbindlichkeit für uns. Sie können von uns jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert oder annulliert werden. Der Verkaufspreis entspricht dem bei Abschluss des Kaufes gültigen Preises. Sollten nachträglich die Preise von der Konkurrenz unterboten werden erfolgt keine Rückvergütung oder Warenrücknahme.
Lieferfristen
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälligen Überschreitung ist der Besteller nicht berechtigt den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von den eingegangenen Verpflichtungen und berechtigen uns, noch nicht ausgeführte Aufträge unerledigt zu lassen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile 4800 Zofingen. |
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